Kanzleiprofil
Weiterbildung und regelmäßige Schulungen sind ein fester Bestandteil der Kanzlei. Dadurch ist gewährleistet, dass stets die aktuellsten Informationen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung nebst der aktuellen europäischen Rechtsentwicklung Berücksichtigung finden.
Die europäische Rechtsprechung ist das zentrale Thema des Ausschusses Internationales Recht beim Kölner Anwaltverein. Dort war Frau Rechtsanwältin Atasever als Sprecherin maßgeblich bei der Planung und Organisation des alljährlich in Köln stattfindenden Europäischen Anwaltforums beteiligt. Das Forum bietet neben dem Informationsaustausch eine Plattform für den Aufbau von grenzüberschreitenden Netzwerken der teilnehmenden Anwaltskollegen.
Fatma Atasever
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Miet-und Wohnungs-
eigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht, insbesondere Gewerbemietverträge
- Sportrecht/Verbandsrecht
Zur Person
- Studium der Rechtswissenschaften von 1997 bis 2002 an der Universität zu Köln
- Referendariat im Bezirk Oberlandesgericht Köln
- wissenschaftliche Mitarbeiterin Juristisches Hauptseminar an der Universität zu Köln
- seit November 2007 als selbständige Rechtsanwältin tätig
- seit Dezember 2011 durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet die Bezeichnung Fachanwältin für Versicherungsrecht zu führen
- seit August 2014 durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht zu führen
- seit Juni 2018 durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet die Bezeichnung Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht zu führen
Mitgliedschaften
- Kölner Anwaltverein, Mitglied des Vorstandes
- Kölner Anwaltverein, Sprecherin im Ausschuss Internationales Recht bis Mai 2019
- Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein e.V., Mitglied des Vorstandes seit September 2023
- WAKO Deutschland, Bundesfachverband für Kickboxen, Vorsitzende des Verbandsrechtsausschusses
Bericht über die Arbeit im Landesverband NRW im Deutschen Anwaltverein
Der Landesverband NRW beim Deutschen Anwaltverein fungiert als Interessenvertreter der Anwaltvereine und des Bundesverbandes auf Landesebene. Zu den Aufgabenbereichen des Landesverbandes gehört die Kontaktpflege zu der Justiz, der Landespolitik sowie den weiteren freien Berufen sowie der öffentlichen Interessenvertretung bei juristischen Bezug. Die Vorstandsmitglieder des Landesverbandes nehmen daher nicht nur an Veranstaltungen der Justiz sondern auch an Veranstaltungen der freien Berufe und anderen Organisationen teil, um die Interessen der Anwaltschaft zu repräsentieren.
Daneben hält der Landesverband durch die Mitgliederversammlung Kontakt zu den Vereinen und schafft durch informelle Treffen der Kammer- und OLG-Präsidenten, dem KI-Arbeitskreis, auswärtigen Vorstandssitzungen eine Informations- und Gesprächskultur in und mit der Justiz und rechtsberatenden Berufen. Diese Treffen dienen auch dazu, die allgemeine Lage der Anwaltschaft wie demographischer Wandel oder Sparmaßnahmen der Justiz frei erörtert werden können.
So hat die Entscheidung der Landeregierung, das Angebot an Referendarstellen zu kürzen, in der Anwaltschaft die berechtige Sorge um den richterlichen und anwaltlichen Nachwuchs verstärkt. Hinzu kommt, dass andere Bundesländer hingegen gerade für den juristischen Nachwuchs ihren Etat deutlich erhöht haben, so dass bereits jetzt eine Abwanderungswelle der Referendarbewerbungen zu verzeichnen ist. Der Vorsitzende des Landesverbandes hat daher an einer von der Initiative Referendar:innen NRW organisierten Demonstration teilgenommen und dort nochmals die Kritik der Anwaltschaft an den Sparmaßnahmen der Landesregierung verstärkt.
Neben den Sparmaßnahmen ist auch die an den gesellschaftlichen Veränderungen zurückbleibende Digitalisierung der Justiz ein Dauerthema des Landesverbandes bei Gesprächen mit den Vertretern der Justiz. Der Landesverband NRW hat daher einen „Runden Tisch“ ins Leben gerufen und hierzu die Justiz und andere Beteiligte wie z.B. Steuerberater oder Gerichtsvollzieher mit ins Boot genommen. In diesen Gesprächen kann und wird offen über wechselseitige Optimierungsmöglichkeiten gesprochen. Auch der Fortschritt der KI und die Einsatzmöglichkeiten in der Justiz werden in diesen Gesprächskreisen diskutiert, wobei seitens des Landesverbandes NRW auch auf die Grenzen und Risiken hingewiesen wird.
Der Landesverband NRW forciert auch den Austausch mit dem Justizministerium des Landes NRW, um auch dort die Anliegen der Anwaltschaft voranzubringen. Hierzu gehört natürlich die Erhöhung der RVG-Gebühren. Die stete Argumentation und der Einsatz auf Landes- als auch auf Bundesebene führt dazu, dass tatsächlich eine Gebührenerhöhung nunmehr zu Beschluss steht.
Der Landesverband NRW ist nicht nur Ansprechpartner bei der Landesregierung sondern auch bei den allen demokratischen Parteien und bringt dort die Anliegen der Anwaltschaft zur Sprache. Die Arbeit im Landesverband NRW ist zeitintensiv und lebt von dem unermüdlichen persönlichen Vorsprache bei den jeweiligen Institutionen.